Wohnmobil-Haftpflicht

Eine Wohnmobil-Haftpflicht ist in der Bundesrepublik Deutschland und zahlreichen anderen Staaten der Welt eine gesetzliche Pflichtversicherung.


Die Wohnmobilversicherung von GVV Direkt
Der Bereich der Wohnmobilversicherung besteht jedoch nicht nur aus dieser gesetzlichen Wohnmobil-Haftpflicht, stattdessen aus einer großen Palette an Versicherungen. Die Wohnmobil-Haftpflicht ist dabei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Abdeckung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Anderer befasst. Unberechtigte Ansprüche im Kontrast dazu müssen von der Fahrzeugversicherung oder auch Wohnmobil-Haftpflicht abgewehrt werden – was eine sonstige wichtige Aufgabe dieser Versicherung ist.

Die Kfz-Kaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung im Bereich der Kraftfahrzeugversicherungen und wird in zwei Bereiche unterteilt. Bei einer solchen Kfz-Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen Vehikel übernimmt. Sehr wohl betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die im Voraus vereinbart werden. Dazu können beispielsweise Schäden aus Überschwemmung, Hagel, Diebstahl, Sturm oder Brand gehören. Ebenfalls Unfälle mit Haarwild werden oft in den Bereich der Kfz-Teilkaskoversicherung mit aufgenommen.
Bei der Vollkasko hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Fahrzeugversicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Teilkasko auch noch alternative Schäden ab. Unterdies geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat. Genauso Zerstörungswut würde in den Verantwortungsbereich der Vollkaskoversicherung fallen.

Die notwendige Wohnmobil-Haftpflicht, also die Haftpflicht für Kraftfahrzeuge – ein Muss, um sein Gefährt im Straßenverkehr steuern zu dürfen

Wohnmobil-Haftpflicht VergleichenWer sein Kfz trotz gesetzlichen Bestimmungen ohne eine Wohnmobil-Haftpflicht fährt und einen Unfall verschuldet, haftet mit seinem gesamten Eigentum. Das Gleiche gilt für alle verursachten Schäden und hiermit auch für Personenschäden. U. a. muss man tatsächlich auch mit einer Strafmaßnahme für die nicht vorhandene Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge rechnen. Im schlechtesten Falle kann dies zu einer empfindlichen Geldstrafe führen und die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Eine Haftpflicht für Kfz abzuschließen, ist also keinesfalls zu verabsäumen.

Wer ganz sicher gehen möchte, kann zusätzlich zur gesetzlichen Wohnmobil-Haftpflicht auch noch eine Teil- und/oder Vollkasko abschließen. Ob sich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug auszahlt oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. In der Regel sollten diese Zusatzversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder ausgesprochen teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung zum Beispiel in manchen Fällen wirklich rechnen. Für den Fall, dass es sich etwa zu einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Diebstahl kommt, wird der Neuwert des Fahrzeugs (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.

Die Wohnmobil-Haftpflicht tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein

Die Wohnmobil-Haftpflicht ist für all jene Schäden verantwortlich, die der Versicherungsnehmer im Autoverkehr verursacht.

Wohnmobil-HaftpflichtHierbei kann es sich nur um Blechschäden, andererseits auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Kostenaufwand für eine Krankenhausbehandlung. Die Wohnmobil-Haftpflicht zahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Abfindung. Diese hängt vom festgestellten Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird jedoch z. B. ein Unfall verschuldet, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angegurtet war, trifft Sie als Versicherten nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil der Kosten selbst bezahlen und die Haftpflichtversicherung tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallgegner selbst eine Kfz-Kaskoversicherung, kann ein Teil der Unkosten von diesem Zuspruch übernommen werden.

Eine Obergrenze gibt es bei der Haftpflicht im Grunde nicht

Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Deckung von höchstens 50 Mio. Euro bei Schäden am Vermögen und eine Obergrenze von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden (pro Person) vor.

Die Schadenshöhe stellt ein Sachverständiger fest, den die Versicherungsgesellschaft beauftragt. Bei einem verursachten Unfall hat ausschließlich der Unfallgegner das Recht, einen Sachverständigen zu bestellen.

Die Höhe der Leistungen richten sich bei vielen Wohnmobilversicherungen nach dem ausgewählten Tarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typenklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei der Wohnmobil-Haftpflicht, aber auch bei der Kfz-Vollkaskoversicherung bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Versicherungstarif. Dennoch muss er im Fall eines Schadens keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.

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